Maklervollmacht (Maklermandat)
Ich erteile hiermit die Maklervollmacht für die hier beantragte Automaten-/Kioskversicherung.
Der beauftragte Versicherungsmakler wird bevollmächtigt, mich im Zusammenhang mit diesem Antrag gegenüber dem/den Versicherer(n) zu vertreten.
Umfang der Vollmacht: Der Makler darf insbesondere Erklärungen abgeben und entgegennehmen, Auskünfte einholen,
Antrags-, Vertrags- und Bestandsunterlagen anfordern, Änderungen/Ergänzungen zum Antrag übermitteln sowie die Korrespondenz mit dem/den Versicherer(n) führen,
soweit dies zur Bearbeitung und Durchführung der beantragten Versicherung erforderlich ist.
Hinweis: Diese Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die oben genannte, hier beantragte Automaten-/Kioskversicherung.
Bonitätsauskunft
Sie willigen ein, dass der von Ihnen gewählte Versicherer oder Bevollmächtigte des Versicherers eine Bonitätsauskunft unter Verwendung
Ihres Namens, Geburtsdatums und der Anschrift bezieht, zum Beispiel über die SCHUFA Holding AG oder die arvato infoscore GmbH.
Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt.
DSGVO und BDSG erlauben die Datenverarbeitung, -nutzung und -weitergabe, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses
oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse entgegensteht.
In diesem Zusammenhang können Ihre Daten an Versicherer, Rückversicherer und Versicherungsdienstleister weitergegeben und durch diese gespeichert werden,
soweit dies zur Erledigung Ihres Auftrags erforderlich ist.
Wichtig
Alle Angaben, insbesondere Angaben zum Vorversicherer, Standort und Seriennummer, sind nach bestem Wissen, sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten.
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu einem Rücktritt oder einer Kündigung berechtigen.
Allgemeines Widerrufsrecht (VVG §8)
Sie können diesen Antrag jederzeit, spätestens jedoch bis zu 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Die dem Vertrag zugrunde liegenden aktuellen Bedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.
Sollte das Widerrufsrecht genutzt werden, wird der Versicherungsvertrag aufgrund der Kombination ebenfalls widerrufen.